Herausforderung
Der offizielle Schriftverkehr einer Firma muss laut Gesetzgeber zehn Jahre aufbewahrt werden. Hinzu kommen firmeninterne Dokumente, die für die verschiedenen Abteilungen im Autohaus wichtig sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Finanzbehörde im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen das Recht einzuräumen, die mit Hilfe des Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.